Mammographie Screening für Frauen von 70 - 75 Jahren erweitert

Mit dem 21. September 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die obere Altersgrenze für das alle zwei Jahre stattfindende Mammographie-Screening für Frauen von bislang 50 - 69 Jahren angehoben. Somit können zukünftig auch Frauen im Alter von 70 - 75 Jahren an einem kostenfreien Screening teilnehmen.

 

Wichtig hierbei:

 

Vorerst wird keine gesonderte Einladung zum Screening für Frauen ab 70 Jahren ausgestellt.  Hierzu muss man sich selbst anmelden. Eine Selbstanmeldung zum Mammographie-Screening wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 möglich sein.

 

Wie am besten vorgehen?

  • Kontakt zu den Zentralen Stellen des Mammographie-Screenings: Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich bei den sogenannten zentralen Stellen des Mammographie-Screenings für einen Untersuchungstermin in einer Screening-Einheit anmelden.

  • Informationsbroschüre: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Informationsbroschüre zur Verfügung stellen. Diese Broschüre wird sowohl in digitaler Form als auch in Print erhältlich sein. Diese wird Informationen über die erweiterte Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption beinhalten. Die gedruckten Broschüren werden beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten zur Auslage bereitgestellt.
  • Überarbeitete Entscheidungshilfe: Der G-BA hat auch die derzeit geltende sogenannte Entscheidungshilfe überarbeitet, um Frauen weitere Informationen zum Mammographie-Screening zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidungshilfe wird ebenfalls in den kommenden Wochen digital verfügbar sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Starttermin für diese Selbstanmeldung am 1. Juli 2024 vorbehaltlich ist. Dies bedeutet, dass der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots der rechtlichen Prüfung durch die Rechtsaufsicht des G-BA unterliegt, die vom Bundesministerium für Gesundheit durchgeführt wird. Wenn der Beschluss nicht beanstandet wird, tritt er wie geplant am 1. Juli 2024 in Kraft. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammographie-Screenings für die neue Altersgruppe noch aussteht und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erteilt werden muss. Eine positive Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) als Grundlage für diese Zulassung liegt bereits vor.

 

Weitere Informationen werdet ihr auch auf der Seite von Das Mammographie Screening erhalten.


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