medical information

Schon gewusst?

 

Habt ihr gewusst, dass pharmazeutische Unternehmen einen Service namens "Medical Information" anbieten, den wir als onkologische Patienten nutzen können?

 

Tatsächlich jedoch nutzen die wenigsten onkologischen Patienten diesen medizinschen Informationsdienst, den alle pharmazeutische Unternehmen für ihre Produkte anbieten. Dieser Dienst stellt eine Bereitstellung von relevanten Informationen für Patienten und medizinisches Fachpersonal zur Verfügung und kann zum Beispiel per Mail, schriftlich oder telefonisch angefragt werden. Die Mitarbeiter sind entsprechend geschulte, hochqualifizierte Apotheker und Ärzte, die alle anfallenden medizinisch-wissenschaftlichen Fragen rund um ihre Produkte beantworten. Die meisten Anfragen werden von Apotheken gestellt.

 

Typische Fragen können sein:

  • Wirkungsweise des entsprechenden Produkts

  • Welche Wechselwirkungen kann es unter Produkt XY geben
  • Wie ist entsprechendes Produkt XY aufzubewahren

  • Monitoring der korrekten Medikamenteneinnahme

  • Umgang mit unerwünschten Nebenwirkungen oder Produktbeschwerden

  • Wie können Patienten während ihrer Therapie nachhaltig unterstützt werden und somit eine Therapietreue erzielt werden (Schon gewußt? Circa 50 % aller Frauen unter einer Antihormontherapie, brechen diese auf Grund der Nebenwirkungen vorzeitig ab)
  • Kann ich einen Beipackzettel zu meiner onkologischen Infusionslösung erhalten (eine Umfrage Ende letzten Jahres auf Facebook für einen Vortrag (die leider einer traurigen Realität entspricht) ergab, dass bis auf eine Ausnahme, KEINE der Frauen zu ihrer Infusionslösung (weder für Chemotherapien, noch für Herceptin) einen Beipackzettel erhielt). Auf einem Beipackzettel sind neben allen wichtigen Informationen zu dem Medikament, auch eine Kontaktadresse zu der entsprechenden "Medical Information" Abteilung vermerkt, an die man sich mit seinen Fragen zusätzlich wenden könnte

  • Unterstützung klinischer Studien

Die Kontaktdaten sind auf dem Beipackzettel vermerkt, oft aber auch auf Informations- und Patientenbroschüren. Hat man einen Beipackzettel nicht erhalten oder verlegt, sollte man gezielt seinen Arzt, dessen medizinisches Fachpersonal oder die Apotheke auf solch einen ansprechen. Ein fehlender Beipackzettel lässt sich auch über den PatientenInfoService abrufen. Kennt man den Anbieter des Medikaments, besteht zudem die Möglichkeit die entsprechenden Kontaktdaten zu googeln, die unkompliziert zu finden sind.

 

RECHTLICHE Grundlagen von Arzneimittelinformation und Kennzeichnung

 

Die Informationen über ein Arzneimittel sollen dafür sorgen, dass es bestimmungsgemäß angewendet wird. Sie dienen in erster Linie der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Der Informationsbedarf von Ärzten, Apothekern und Patienten, unterscheidet sich voneinander. Von daher sieht das Arzneimittelgesetz unterschiedliche Informationsangebote vor. Die Texte der Beipackzettel umfassen die Kennzeichnung, beschreiben die Packungsbeilage, sowie die Fachinformation und wendet sich an Ärzte, medizinisches Fachpersonal UND Patienten. Dies gilt auch für Infusionslösungen. Selbstverständlich ersetzt ein Beipackzettel kein ausführliches und aufklärendes Informationsgespräch zwischen Arzt und Patient.


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