pCR oder non-pCR – entscheidend bei Brustkrebs

In der Krebsbehandlung verwenden Mediziner den Begriff Komplettremission. Eine Komplettremission bedeutet, dass der Tumor nach einer neoadjuvanten Therapie, nicht mehr als  Tumor nachweisbar ist.

Für die Untersuchung wird das Tumorbett, welches nach der Chemotherapie operativ entfernt wird, pathologisch untersucht. Sind keine Tumorzellen mehr nachweisbar, sprechen Mediziner von einer pathologischen Komplettremission, kurz pCR genannt. Dies bedeutet, die Abwesenheit von Krebszellen wurde mithilfe einer feingeweblichen Untersuchung durch einen Pathologen gesichert. Lassen sich nach der Chemotherapie in der Gewebeprobe noch Reste des Tumors nachweisen, wurde durch die Behandlung keine pCR oder Komplettremission erreicht. Mediziner bezeichnen diesen Zustand als non-pCR.

Brustkrebspatientinnen, bei denen zum Zeitpunkt der Diagnose feststeht, dass sie eine Chemotherapie benötigen, erhalten meist eine neoadjuvante Therapie. Dies hat den Vorteil, dass der Arzt während der Therapie anhand von bildgebenden Verfahren beurteilen kann, wie weit der Tumor auf die Behandlung anspricht. Bestenfalls bildet sich das Tumorgewebe durch die neoadjuvante Behandlung vollständig zurück und die Patientin erreicht eine pathologische Komplettremission. Diese pCR-Patientinnen haben sehr gute Heilungschancen. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass einzelne Tumorzellen (sogenannte Schläferzellen) unbemerkt im Körper zurückbleiben und es zu einer erneuten Krebserkrankung kommen kann.

Verbleiben nach der neoadjuvanten Behandlung noch Tumorreste in der Brust oder den Lymphknoten, werden diese mit der Operation oder durch eine weitere Operation entfernt. Bei diesen non-pCR-Patientinnen besteht ein erhöhtes Rückfallrisiko.


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